A Allgemeine Bestimmungen

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für sämtliche Verträge, die über die LINA TeamCloud Plattform oder den TSE Online-Shop sowie Buchhaltungsleistungen zwischen der
      Gastro-MIS GmbH 82166 Gräfelfing
      Tel.-Nr.: + 49 (89) 8 98 78 69 -200
      Fax-Nr.: + 49 (89) 8 98 78 69 -220
      E-Mail: [email protected]
      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 123712,
      vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Mirco Till und Stefanie Milcke,
      USt-Identifikations-Nr.: DE 199331962
      - im Folgenden „Gastro-MIS“ - und dem Kunden geschlossen (Gastro-MIS und der Kunde im Folgenden gemeinsam „Vertragsparteien“ genannt) werden.
    2. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen in diesem Teil A gelten, abhängig von dem von Gastro-MIS bezogenen Produkt, die im Teil B stehenden Besonderen Bestimmungen. Die Besonderen Bestimmungen gehen bei Abweichungen den Allgemeinen Bestimmungen vor.
    3. Der Kunde muss in jedem Fall ein Unternehmer gemäß § 14 BGB sein. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Auf Nachfrage von Gastro-MIS muss der Kunde einen Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit erbringen. Dieser kann in Form eines Steuerbescheides oder einer Bescheinigung des Steuerberaters erbracht werden.
    4. Diese AGB gelten ausschließlich. Die AGB des Kunden kommen nicht zur Anwendung, es sei denn, Gastro-MIS hat den AGB des Kunden ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Gastro-MIS die AGB des Kunden bekannt sind und Gastro-MIS diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  2. Registrierung, Kundenkonto
    1. Um auf die LINA TeamCloud zugreifen und Produkte bestellen und produktabhängig auch nutzen zu können, muss der Kunde sich bei der LINA TeamCloud registrieren. Die Registrierung ist kostenlos. Auf den TSE Online-Shop hat der Kunde auch ohne Registrierung Zugriff. Bei Bestellung einer angebotenen Leistung von Gastro-MIS im TSE Online-Shop muss sich der Kunde registrieren oder mit seinem Kundenkonto für den TSE Online-Shop anmelden. Der Kunde benötigt für die LINA TeamCloud und den TSE-Online-Shop jeweils ein separates Konto.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Registrierung mit richtigem Namen, richtiger Anschrift und richtiger E-Mail-Adresse vorzunehmen. Für den Fall von unrichtigen oder unvollständigen Angaben durch den Kunden ist Gastro-MIS berechtigt, das Kundenkonto ohne Einhaltung einer Frist zu löschen.
    3. Nach der Registrierung erhält der Kunde per E-Mail ein eigenes Kundenkonto mit Benutzername und Passwort („Zugangsdaten“) übermittelt. Die Zugangsdaten dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vom Kunden sicher aufzubewahren. Für den Fall eines Missbrauchs behält sich Gastro-MIS die Löschung des Kundenkontos sowie die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
    4. Das Löschen eines Kundenkontos kann vom Kunden selbst in seinem Kundenkonto vorgenommen werden, sofern keine laufenden Verträge mehr bestehen. Sofern der Kunde sein Konto löscht, kann er alle für ihn relevanten Daten sichern. Nach Löschen des Kontos hat der Kunde kein Zugriff mehr auf die Daten. Zudem werden alle Daten gelöscht, sofern Gastro-MIS insofern keine Aufbewahrungsrechte oder -pflichten hat. Weitere Einzelheiten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
  3. Vertragsschluss und Vertragsarten
    1. Die Angebote der Gastro-MIS in der LINA TeamCloud und dem TSE Online-Shop sind freibleibend und unverbindlich.
    2. In der LINA TeamCloud sowie im TSE Online-Shop gibt der Kunde durch Klicken auf den Button „jetzt zahlungspflichtig abonnieren“ bzw. „jetzt zahlungspflichtig mieten“ bzw. „jetzt zahlungspflichtig kaufen“ oder „Ja, kostenpflichtig buchen“ einen verbindlichen Antrag zum jeweils betreffenden Vertragsabschluss ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
    3. Der Antrag kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Aktivieren einer Checkbox „AGB akzeptieren“ die Geltung dieser AGB akzeptiert hat. Weiterhin muss der Kunde durch Aktivieren einer Checkbox „Bestellung als Unternehmer“ den Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bestätigen.
    4. Bei der Bestellung über den TSE Online-Shop schickt Gastro-MIS daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei Gastro-MIS eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar, es sei denn darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Gastro-MIS zustande, die mit einer gesonderten per E-Mail versendeten Buchungsbestätigung („Vertragsbestätigung“) versandt wird.
    5. Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht Gastro-MIS von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande.
  4. Preise, Transportkosten, Zahlungsbedingungen
    1. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der LINA TeamCloud oder dem TSE Online-Shop angegebenen Preise von Gastro-MIS zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
    2. Etwaige Lieferkosten sind in den Preisangaben ebenfalls angegeben. Der Preis zuzüglich Umsatzsteuer und anfallender Lieferkosten wird außerdem in der Bestellmaske angezeigt, bevor der Kunde die Bestellung absendet.
    3. Alle Produkte von Gastro-MIS werden in einem oder mehreren Abrechnungszeiträumen angeboten. Welcher Abrechnungszeitraum beim jeweiligen Produkt zur Verfügung steht, wird beim Kaufen oder Buchen der Produkte angezeigt.
    4. Die Vergütung von Gastro-MIS wird durch Abbuchung des gewählten Zahlungsmittels seitens Gastro-MIS beim Kunden beglichen. Eine vom Kunden Gastro-MIS erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Handlungen und Maßnahmen vorzunehmen, so dass Gastro-MIS die Abbuchung der ihr geschuldeten Beträge von dem hinterlegten Zahlungsmittel möglich ist. Der Kunde hat die entstehenden Kosten zu tragen, die infolge einer Rücklastschrift mangels Kontodeckung oder wegen vom Kunden unrichtig übermittelter Bankdaten entstehen.
    5. Mit Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Vertragsbestätigung kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. § 353 HGB bleibt unberührt.
    6. Gastro-MIS arbeitet mit dem Zahlungsdienstleister Adyen N.V. German Branch, Friedrichstraße 63, Eingang Mohrenstraße 17 in 10117 Berlin, E-Mail [email protected], Tel. Nr.: +49 30 30808105 (www.adyen.com/de_DE/) zusammen. Soweit der Kunde eine Zahlungsart auswählt, die von Adyen angeboten wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung über Adyen.
    7. Sofern Gastro-MIS den Erwerb auf Rechnung anbietet, arbeitet Gastro-MIS mit der Billie GmbH Charlottenstraße 4, 10969 Berlin („Billie“) zusammen. Soweit der Kunde eine Zahlungsart auswählt, die von Billie angeboten wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung im Wege der Abtretung über Billie.
    8. Sofern der Kunde LINA Pay als Produkt bezieht, gelten die Bestimmungen unter III.
  5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Kunden
    1. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen der Gastro-MIS aufzurechnen, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
    2. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  6. Rechteeinräumung, Schutz der Software
    1. Gastro-MIS räumt dem Kunden, sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, ein einfaches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, insbesondere nicht vermietbares und verleasbares, Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen seines eigenen Geschäftsbetriebs zu nutzen („Lizenz“). Sämtliche Rechte an der Software, insbesondere Urheberrechte, verbleiben bei Gastro-MIS.
    2. Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anzubringen.
    3. Darüber hinaus ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch den Hersteller der Software oder Gastro-MIS zugänglich gemacht werden.
    4. Über die in den vorstehenden Teil A Ziffern 6.2 bis 6.3 genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
    5. Jegliche Veränderung der Software, eine Weitergabe an Dritte (auch im Rahmen eines Outsourcings oder eines Unternehmensverkaufes), die Überlassung der Nutzung der Software an Dritte, die Nutzung der Software für Dritte und die Nutzung in einem anderen Betrieb des Kunden als dem vertragsgegenständlichen bzw. den vertragsgegenständlichen sind ausgeschlossen. Die Software darf nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung gemäß Produktbeschreibung genutzt werden. Insbesondere sind das ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren), die Rückübersetzung (Dekompilierung) von Programmcodes in eine andere Darstellungsform und die sonstige Bearbeitung der Software untersagt, sofern nicht gemäß einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung vorstehende Handlungen zulässig sind.
    6. Kennzeichnungen der Software, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
    7. Der Kunde ist verpflichtet, sicher zu stellen, dass jeder Nutzer der Software den Vertrag einschließlich dieser AGB einhält und die Software nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang genutzt wird.
    8. Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren.
  7. Freistellungen
    1. Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig unverzüglich, möglichst schriftlich, über behauptete Rechtsmängel oder Schutzrechtsverletzungen in Zusammenhang mit der Leistungserbringung im Rahmen des Vertrags informieren und im Übrigen angemessene Unterstützung bei der Abwehr solcher Ansprüche leisten.
    2. Die Vertragsparteien stellen sich gegenseitig von allen behaupteten Ansprüchen Dritter frei, die eine Patent- oder Urheberrechtsverletzung bzw. eine Verletzung anderer Schutzrechte zum Gegenstand haben und die auf einer vertragsgemäßen Nutzung der unter einem Vertrag erbrachten Leistung basieren. Die Freistellung umfasst alle berechtigten Ansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung einer Leistung ergeben und gegen die jeweils andere Vertragspartei geltend gemacht werden. Die eine Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei die Verteidigung gegen die behaupteten Rechtsverletzungen nebst etwaiger Gerichtsverfahren auf eigene Kosten überlassen. Die Haftungsregelungen im Teil A. Ziffer 10 sind nicht anwendbar.
    3. Wenn eine Leistung einer Vertragspartei Gegenstand einer Schutzrechtsverletzungsklage oder -maßnahme wird, wird die Vertragspartei nach ihrer Wahl unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
      • der anderen Vertragspartei ohne zusätzliche Kosten das Recht zur Fortsetzung der Nutzung der Leistung verschaffen, oder
      • die Leistung ersetzen oder verändern, so dass die Schutzrechtsverletzung oder der Rechtsmangel beseitigt wird.
      Soweit keine der vorstehenden Alternativen wirtschaftlich sinnvoll ist, ist die andere Vertragspartei berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Darüber hinaus ist die andere Vertragspartei zur Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche bei Rechtsmängeln berechtigt, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind.
    4. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 7 gelten gleichermaßen zu Lasten der einen Vertragspartei und zu Gunsten der anderen Vertragspartei, wenn und soweit die eine Vertragspartei aufgrund der Nutzung der Systeme durch die andere Vertragspartei von Dritten in Anspruch genommen wird, sofern die geltend gemachten Ansprüche eine Patent- oder Urheberrechtsverletzung bzw. eine Verletzung anderer Schutzrechte zum Gegenstand haben.
  8. Geheimhaltung
    1. Gastro-MIS und der Kunde haben alle vertraulichen Informationen, die der jeweils andere ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag mitteilt oder die er sonst von der jeweils anderen Vertragspartei erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck dieses Vertrages benutzen. Gastro-MIS und der Kunde werden die vertraulichen Informationen durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei sich in eigenen gleichermaßen vertraulichen Informationen anwenden.
    2. Vertrauliche Information ist jede Information, die
      • im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der Vertragsparteien steht oder die der jeweiligen Vertragspartei von einem Dritten zur Nutzung überlassen wurde,
      • die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile Personen aus dem Verkehrskreis, der üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgeht / zu tun hat, allgemein bekannt oder ohne weiteres allgemein zugänglich ist,
      • von wirtschaftlichem Wert ist und
      • durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen durch die jeweilige Vertragspartei geschützt wird.
    3. Keine Vertrauliche Information im Sinne dieser Ziffer ist eine Information, sofern und soweit sie
      • zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch die jeweils andere Vertragspartei bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich war; oder
      • nach dem zuvor genannten Zeitpunkt ohne einen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder Geheimhaltungsverpflichtungen Dritter öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich wurde.
    4. Die Beweislast dafür, dass keine Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Ziffer vorliegen, trägt die jeweils andere Vertragspartei.
    5. Vertrauliche Informationen dürfen von den Vertragsparteien nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei offengelegt werden, es sei denn
      • dies ist auf Grund von zwingenden anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen oder gerichtlichen oder aufsichtsrechtlichen Anordnungen erforderlich und die die Vertragspartei hat die jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich über die jeweilige Verpflichtung schriftlich informiert; oder
      • die vertraulichen Informationen werden den Beratern der jeweiligen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Leistungserbringung oder einer sich daraus ergebenden Streitigkeit zugänglich gemacht und der Berater hat sich zuvor schriftlich gegenüber der jeweiligen Vertragspartei zur Verschwiegenheit verpflichtet oder ist bereits von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
    6. Die Vertragsparteien verpflichten sich, mit allen von ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung eingesetzten Mitarbeitern eine mit dieser Ziffer inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
    7. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten bis fünf Jahre nach Beendigung dieses Vertrags fort.
  9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
    1. Gastro-MIS erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) und der EU−Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“). Wird Gastro-MIS von den Kunden zu Leistungen beauftragt, die eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO darstellen, schließen Gastro-MIS und der Kunde eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchführbar sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Gastro-MIS und der Kunde verpflichten sich, in einem derartigen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch andere zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt.
  10. Haftung
    1. Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Gastro-MIS gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
    2. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet Gastro-MIS nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung von Gastro-MIS auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
    3. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
    4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Gastro-MIS.
  11. Schriftformklausel, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
    1. Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Verträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
    2. Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München.
    4. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchführbar sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Gastro-MIS und der Kunde verpflichten sich, in einem derartigen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch andere zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt.

B Besondere Bestimmungen betreffend Software-Abonnements (Software-as-a-Service-Modell und on-premise-Modell)

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Nutzung von Software der Gastro-MIS im Abonnement. Ergänzend gelten die allgemeinen Bestimmungen im Teil A..
  2. Vertragsgegenstand
    1. Die Funktionalität und der Umfang der Software von Gastro-MIS ergeben sich aus der Beschreibung der Software in der LINA TeamCloud oder im TSE Online-Shop. Die darin enthaltenen Angaben sind als reine Leistungsbeschreibung zu verstehen und nicht als Garantie. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die aktuelle Version der Software.
    2. Die Software wird als Download zur Installation auf dem System des Kunden (on-premise-Modell) oder im SaaS-Modell bereitgestellt. Im SaaS-Modell hostet Gastro-MIS die Software auf ihrem Server und stellt die Software als Dienstleistung über einen Internetbrowser bereit. Der Kunde kann diese Software über die LINA TeamCloud oder den TSE Online-Shopbuchen und dort auch wieder unter Berücksichtigung der Kündigungsregelungen im Teil B. Ziffer I. 9. kündigen.
    3. Beim on-premise-Modell stellt Gastro-MIS dem Kunden eine Kopie der vertragsgegenständlichen Software sowie die zugehörige Dokumentation als Download bereit. Für den Fall, dass die Software mittels Lizenzschlüssel geschützt ist, erhält der Kunde den Lizenzschlüssel ausschließlich für die Nutzung der Software auf dem Endgerät, für den der Lizenzschlüssel nach Installation der Software generiert wurde. Ein Wechsel des Endgerätes und eine damit verbundene kostenfreie Zuweisung eines neuen Lizenzschlüssels ist über den Produktsupport möglich
    4. Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags, können aber zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.
    5. Neue Softwareversionen („Upgrades“) sind im Abonnement enthalten.
    6. Die Voraussetzungen für die Hardware- und Softwareumgebung für das on-premise-Modell sind auf der Webseite von Gastro-MIS unter https://support.gastro-mis.de/support/solutions/articles/36000226014-systemvoraussetzungen
  3. Software mit Content-Plugins
    1. Einige Software stellen dem Kunden sogenannte Content-Plugins zur Verfügung, welche der Kunde auf seiner Website einbinden kann. Auf diese Weise kann der Kunde wiederum seinen Kunden („Endkunden“) über seine Website Produkte anbieten. Wird von einer Software ein Content-Plugin zur Verfügung gestellt, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die für den Vertrieb der Produkte über dieses Plugin geltenden AGB des Kunden für den Endkunden erreichbar sind. Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und dem Endkunden geschlossen. Gastro-MIS stellt lediglich die Software für den Vertrieb bereit. Gastro-MIS geht keinerlei Vertrag mit dem Endkunden ein und schuldet keine über ein Content-Plugin bestellten Produkte. Für alle über ein Content-Plugin abgeschlossenen Verträge mit dem Endkunden gelten ausschließlich die AGB des Kunden. Alle Content-Plugins sind „White-Label-Lösungen“, Gastro-MIS tritt also an keiner Stelle namentlich in Erscheinung.
    2. Werden vom Kunden Produkte über ein Content-Plugin vertrieben, so hat der Kunde die Möglichkeit, verschiedene Zahlungsanbieter einzubinden. Über diese Zahlungsanbieter kann der Endkunde die gekauften Produkte bezahlen. Die Verträge über die Zahlungsabwicklung müssen direkt zwischen dem Kunden und dem Zahlungsdienstleister geschlossen werden. Die Gastro-MIS stellt lediglich die technischen Voraussetzungen zum Einbinden der Zahlungsdienstleister in das jeweilige Content-Plugin.
  4. Verfügbarkeit der Software
    1. Gastro-MIS gewährt für alle in der Lina TeamCloud verfügbaren Produkte eine Verfügbarkeit von 99,5% im Monatsmittel.
    2. Die Verfügbarkeit gilt nur für Software, die im als SaaS bereitgestellt wird und wird bezogen auf die jeweilige Software am Ausgangspunkt Rechenzentrum von Gastro-MIS gemessen. Die Ermittlung der Verfügbarkeit erfolgt dabei monatlich (je Kalendermonat) und je Software. Zur Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeit werden zwei Größen herangezogen:
      • Betriebszeit – jeweils bezogen auf Prio 1- und Prio 2- Zeiten – ggfs. unter Abzug angekündigter Nichtverfügbarkeit
      • Ausfallzeit = die Zeit, in der der Service / Anwendung nicht zur Verfügung stand
    3. Die Software ist verfügbar, wenn sie in der vereinbarten Betriebszeit erreichbar sind und kein „Ausfall“ vorliegt. Dies ist der Fall, wenn
      • die Anwendung nicht erreichbar ist und/oder,
      • die Anmeldung nicht möglich ist.
    4. Ausfallzeiten wegen geplanter Wartungsarbeiten bleiben bei der Ermittlung der Verfügbarkeit unberücksichtigt, wenn
      • Gastro-MIS diese mit ausreichendem Vorlauf (in der Regel 4. Quartal des jeweiligen Vorjahres oder bei sich kurzfristig ergebenden Ausfallzeiten mindestens einige Tage vorher) ankündigt, oder
      • die Wartungsarbeiten innerhalb der des üblichen Wartungsfensters liegt (alle 14 Tage Montags auf Dienstags 0:00 Uhr - 4:00 Uhr), durchgeführt und erledigt werden.
  5. Produktsupport
    1. Dem Kunden steht ein kostenloser Produktsupport unter https://support.gastro-mis.de und per E-Mail zur Verfügung; eingehende Anfragen werden von Gastro-MIS an den Wochentagen Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage, regelmäßig innerhalb von 48 Stunden beantwortet. Sofern eine Anfrage außerhalb dieser Servicezeit bei Gastro-MIS eingeht, beginnen die 48 Stunden erst mit Beginn der nächsten Servicezeit. Für die Installation und Wartung von Hardware wird ein Vor-Ort-Service angeboten. Der Vor-Ort-Service wird unter der Woche (von Montag bis Freitag) zwischen 7 und 21 Uhr erbracht. Ein Vor-Ort-Service an Samstagen, Sonntagen, bundeseinheitlichen Feiertagen oder außerhalb der zuvor genannten Uhrzeiten wird durch Gastro-MIS gesondert in Rechnung gestellt.
    2. Gastro-MIS wird die Supportleistungen nach dem jeweiligen anerkannten Stand der Technik erbringen. Gastro-MIS wird Mängel der Software, die während der Laufzeit dieses Vertrags auftreten, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beseitigen.
    3. Für den Produktsupport werden daher folgende Mängelklassen und Reaktionszeiten vereinbart:

      Mängelklasse

      Beschreibung der Mängelklasse

      Reaktionszeit

      Mängelklasse 1
      (Betriebsverhindernde Fehler)

      Der Mangel verhindert den Geschäftsbetrieb beim Kunden; eine Umgehungslösung liegt nicht vor.

      Gastro-MIS unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Stunden nach Fehlermeldung mit der Fehlerbeseitigung und setzt sie mit Nachdruck bis zur Beseitigung des Fehlers fort, soweit zumutbar auch außerhalb der üblichen Servicezeit (Mo-Fr 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, außer an Feiertagen).

      Mängelklasse 2
      (Betriebsbehindernde Fehler)

      Der Mangel behindert den Geschäftsbetrieb beim Kunden erheblich; die Nutzung der Software ist jedoch mit Umgehungslösungen oder mit temporär akzeptablen Einschränkungen oder Erschwernissen möglich.

      Gastro-MIS beginnt bei Fehlermeldung vor 10.00 Uhr mit der Fehlerbeseitigung am gleichen Tag, bei späterer Fehlermeldung zu Beginn des nächsten Arbeitstages und setzt sie bis zur Beseitigung des Fehlers innerhalb der üblichen Arbeitszeit fort. Gastro-MIS kann zunächst eine Umgehungslösung aufzeigen und den Fehler später beseitigen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.

      Mängelklasse 3
      (Sonstige Fehler)

      Mängel, die nicht in die Mängelklassen 1 und 2 eingeordnet werden.

      Gastro-MIS beginnt innerhalb einer Woche mit der Fehlerbeseitigung. Alternativ beseitigt Gastro-MIS den Fehler erst mit dem nächsten Programmstand, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.

    4. Der Kunde hat daneben die Möglichkeit, telefonischen Support, Notdienstsupport und weitere Service Level zu jeweils gültigen Bedingungen über die LINA TeamCloud hinzuzubuchen.
    5. Gastro-MIS wird sich stets bemühen, Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Eine konkrete Wiederherstellungszeit wird über die gesetzliche Verpflichtung hinaus nicht gewährleistet.
    6. Gastro-MIS hat das Recht, den Zugang zur Software vorübergehend einzuschränken oder aufzuheben, wenn außergewöhnliche technische Gründe (z. B. Viren, Systemstörungen) die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Unversehrtheit des Netzes, der Software oder der Daten gefährden.
  6. Sonstige Verpflichtungen von Gastro-MIS
    1. Gastro-MIS sichert ihre Server regelmäßig und wirkt so einem Datenverlust entgegen. Gleichzeitig sichert Gastro-MIS ihre Server mit zumutbarem technischem und wirtschaftlichem Aufwand gegen Eingriffe Unbefugter. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher sowie sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten durch den Kunden ist Gastro-MIS jedoch nicht verantwortlich.
    2. Gastro-MIS entwickelt die Software in Bezug auf Qualität und Modernität weiter, passt diese an geänderte Anforderungen an, bearbeitet Fehler, um die geschuldete Qualität aufrechtzuerhalten, und überlässt dem Kunden hieraus entstehende neue Versionen der Software. Sämtliche Updates und Versionserweiterungen sind Bestandteil der Software.
    3. Gastro-MIS unterstützt den Kunden durch Hinweise zur Fehlervermeidung, zur Fehlerbeseitigung und zur Fehlerumgehung. Insbesondere berät Gastro-MIS den Kunden über sämtliche Funktionen der Software.
    4. Gastro-MIS unterrichtet den Kunden über geplante neue Programmstände und über Programmerweiterungen.
  7. Pflichten des Kunden
    1. Beim SaaS-Modell wird die Software dem Kunden am Routerausgang der zentralen Server von Gastro-MIS zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Anbindung an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Instandhaltung der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden obliegen ausschließlich dem Kunden.
    2. Beim on-premise-Modell ist der Kunde verpflichtet, die von Gastro-MIS zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software bereitgestellten Updates unverzüglich installieren.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, Gastro-MIS Mängel an der Software oder Einschränkungen in deren Verfügbarkeit unverzüglich in Textform anzuzeigen.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Nutzung der Software, auch durch Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen, alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, insbesondere unter Nutzung der Software keine illegalen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte veröffentlicht bzw. Dritten bereitgestellt, und keine Rechte Dritter verletzt werden. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung hat der Kunde Gastro-MIS von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Des Weiteren ist Gastro-MIS berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend oder endgültig zu sperren.
    5. Der Kunde hat die von der Gastro-MIS bekannt gegebenen Zugangsdaten streng geheim zu halten und Gastro-MIS unverzüglich zu unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt geworden sind.
  8. Preise, Zahlungsbedingungen
    1. Die Vergütung der Software im Abonnement wird mit Vertragsabschluss je nach Bestellung entweder monatlich im Voraus oder jährlich im Voraus berechnet und fällig. Die Zahlung erfolgt über das jeweils angegebene Zahlungsmittel. Gastro-MIS erteilt ausschließlich elektronische Rechnungen, die im Portal zum Download bereitstehen.
    2. Befindet sich der Kunde mit einem Betrag im Zahlungsverzug, der mindestens einer vollen Monatsvergütung entspricht, ist Gastro-MIS berechtigt, die Nutzung der Software bis zum Ausgleich des offenen Betrages zu sperren.
    3. Gastro-MIS ist dazu berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu ändern. Der Änderungszeitpunkt und die Höhe der Anpassung sind dem Kunden mindestens 3 Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitzuteilen. Die Änderung darf jedoch frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss oder nach der letzten Vergütungserhöhung erfolgen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag vorzeitig unter Einhaltung der vereinbarten Form auf den Zeitpunkt der Vergütungsänderung zu kündigen, wenn die Preisänderung zu einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 10 % führt.
  9. Vertragsdauer, Kündigung, Folgen der Beendigung des Vertrages
    1. Verträge über die Nutzung von Software im Abonnement haben eine Mindestlaufzeit im Rahmen des jeweils gewählten Abrechnungsmodels, einen Monat bei monatlicher Abrechnung oder ein Jahr bei jährlich Abrechnung. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit und nach jedem weiteren Verlängerungszeitraum jeweils um den gewählten Abrechnungszeitraum, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. vor Ablauf des Verlängerungszeitraumes gekündigt wird. Die Kündigung kann nur durch Kündigen der Software innerhalb der Plattform erfolgen.
    2. Das Recht der Parteien zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt durch vorstehende Bestimmung unberührt. Ein wichtiger Grund für die fristlose, außerordentliche Kündigung durch die Gastro-MIS ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde
      • sich mindestens mit einem Betrag im Zahlungsverzug befindet, der mindestens einer vollen Monatsvergütung entspricht, oder
      • gegen eine bzw. mehrere Pflichten aus diesen AGB verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung fortsetzt.
    3. Kündigungen nach diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
    4. Endet der Vertrag, wird der Kunde die Software in keiner Weise weiter für eigene Zwecke nutzen. Gastro-MIS ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Servern der Gastro-MIS zu sperren. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten vollständig zu löschen. Gastro-MIS ist berechtigt, sämtliche vom Kunden eingetragenen Daten zu löschen, auch wenn diese für den Kunden unter gesetzliche Aufbewahrungsfristen fallen. Der Kunde kann diese Daten im jeweils vorgeschriebenen oder sonst üblichen Format vor Vertragsende exportieren.
    5. Sämtliche Datenträger mit Kopien der Software und schriftliche Dokumentationen sind unaufgefordert an Gastro-MIS zurückzugeben bzw. zu löschen oder zu vernichten. Der Kunde hat in Textform zu bestätigen, dass er seiner Verpflichtung zur Rückgabe, Löschung und Vernichtung vollständig nachgekommen ist.

Besondere Bestimmungen betreffend LINA Pay - Zahlungsdienstleistungen

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Nutzung der Zahlungsdienstleistungen, die durch Adyen N.V., Simon Carmiggeltstraat 6-50, 1011 DJ Amsterdam, Niederlande („Adyen“)angeboten werden und zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenzt sind. Ergänzend gelten die allgemeinen Bestimmungen im Teil A.
    2. Der Kunde schließt mit Bestellung der Zahlungsdienstleistung bei Gastro-MIS gleichzeitig einen Vertrag mit Adyen. Gastro-MIS stellt insofern nur die Lizenz zur Verfügung. Hinsichtlich der Nutzung schließt der Kunde einen separaten Vertrag mit Adyen. Hierfür gelten die „Adyen AfP Manage Terms and Conditions“ sowie die „Adyen Prohibited and Restricted Products and Services List“, deren Bestätigung im Bestellvorgang ausdrücklich eingeholt wird.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Die Funktionalität und der Umfang der Zahlungsdienstleistungen durch Adyen ergeben sich aus den „Adyen AfP Manage Terms and Conditions“.
    2. Die Bereitstellung der Zahlungsdienstleistungen von Adyen ist abhängig von der Zustimmung durch Adyen. Die Entscheidung steht allein im Ermessen von Adyen und kann von Gastro MIS nicht beeinflusst werden. Grundlage der Entscheidung ist der Sub-Merchant Onboarding Process, welcher aus unterschiedlichen Prozessen wie dem KYC-Prozess besteht, welcher bei Bestellung durchgeführt werden muss.
  3. Preise, Zahlungsbedingungen
    1. Die Vergütung für die Zahlungsdienstleistungen berechnet sich anhand der jeweiligen Transaktionsvolumen nach der im individuellen Angebot aufgeführten Preisliste und wird zum jeweiligen Prozentsatz direkt von der Zahlungstranskation durch Adyen einbehalten. Gastro-MIS erteilt monatlich eine elektronische Abrechnung, die per E-Mail versandt wird oder in der LINA TeamCloud zum Download bereitstehen.
    2.  
  4. Vertragsdauer, Kündigung, Folgen der Beendigung des Vertrages
    1. Verträge über die Nutzung von Software im SaaS-Modell haben eine Mindestlaufzeit im Rahmen des gewählten Abrechnungsmodels, einen Monat bei monatlicher Abrechnung oder ein Jahr bei jährlich Abrechnung. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit und nach jedem weiteren Verlängerungszeitraum jeweils um den gewählten Abrechnungszeitraum, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. vor Ablauf des Verlängerungszeitraumes gekündigt wird. Die Kündigung kann nur durch Kündigen der Software innerhalb der Plattform erfolgen.
    2. Das Recht der Parteien zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt durch vorstehende Bestimmung unberührt. Ein wichtiger Grund für die fristlose, außerordentliche Kündigung durch die Gastro-MIS ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde
      • sich mindestens einen Monat mit einem Betrag im Zahlungsverzug befindet, der mindestens einer vollen Monatsvergütung entspricht, oder
      • gegen eine bzw. mehrere Pflichten aus diesen AGB verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung fortsetzt.
    3. Kündigungen nach diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
    4. Endet der Vertrag, wird der Kunde die Software in keiner Weise weiter für eigene Zwecke nutzen. Gastro-MIS ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Servern der Gastro-MIS zu sperren. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten vollständig zu löschen. Gastro-MIS ist berechtigt, sämtlich vom Kunden eingetragenen Daten zu löschen, auch wenn diese für den Kunden unter gesetzliche Aufbewahrungsfristen fallen. Der Kunde kann diese Daten vor Vertragsende exportieren.
    5. Sämtliche Datenträger mit Kopien der Software und schriftliche Dokumentationen sind unaufgefordert an Gastro-MIS zurückzugeben bzw. zu löschen oder zu vernichten. Der Kunde hat in Textform zu versichern, dass er seiner Verpflichtung zur Rückgabe, Löschung und Vernichtung vollständig nachgekommen ist.

Besondere Bestimmungen betreffend Kauf von Software und Hardware

  1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Nutzung von Software, welche auf dem System der Kunden installiert wird und zeitlich unbefristet ist sowie den Kauf von Hardware. Ergänzend gelten die allgemeinen Bestimmungen im Teil A..
  2. Vertragsgegenstand
    1. Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich unbefristete Überlassung der Software in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellsten Version als Kauf sowie der Kauf von Hardware (gekaufte Software und Hardware gemeinsam im Folgenden „Vertragsgegenstand“).
    2. Gastro-MIS stellt dem Kunden eine Kopie der vertragsgegenständlichen Software sowie die zugehörige Dokumentation als Download bereit. Für den Fall, dass die Software mittels Lizenzschlüssel geschützt ist, erhält der Kunde den Lizenzschlüssel ausschließlich für die Nutzung der Software auf dem Endgerät, für den der Lizenzschlüssel nach Installation der Software generiert wurde. Ein Wechsel des Endgerätes und eine damit verbundene kostenfreie Zuweisung eines neuen Lizenzschlüssels ist über den Produktsupport möglich
    3. Die Funktionalität und der Umfang des Vertragsgegenstands von Gastro-MIS ergeben sich aus der Beschreibung des Vertragsgegenstandes. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibung zu verstehen und nicht als Garantie. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.
    4. Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags, können aber zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.
    5. Die Voraussetzungen für die Hardware- und Softwareumgebung sind auf der Webseite von Gastro-MIS unter https://support.gastro-mis.de/support/solutions/articles/36000226014-systemvoraussetzungen
  3. Rechteeinräumung, Schutz der Software
    1. Abweichend von Teil A. Ziffer 6 erhält der Kunde im Falle des Kaufs mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Software im in diesen besonderen Bestimmungen eingeräumten Umfang. Vor vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen lassen der installierten Software.
    2. Im Falle des Kaufs ist der Kunde berechtigt, die erworbene Kopie der Software unter Übergabe des Lizenzscheins und der Dokumentation einem Dritten dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung der Software vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien der Software von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder Gastro-MIS übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von Gastro-MIS wird der Kunde die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß diesem Teil Ziffer III. 3 vereinbaren. Eine Aufspaltung erworbener Lizenzvolumenpakete ist nicht zulässig. Darüber hinaus ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise zu unterlizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
    3. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Lizenzgeber zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder dem Lizenzgeber auszuhändigen.
    4. Abweichend zu dieser Ziffer gilt die Regelung im Teil A. Ziffer 6.
  4. Preise, Transportkosten, Zahlungsbedingungen
    1. Der Kaufpreis wie angegeben wird zum Bestellzeitpunkt fällig. Die Zahlung erfolgt über eines der angegebenen Zahlungsmittel.
    2. Es gilt die jeweils zum Vertragsschluss gültige Preis- und Konditionenaufstellung der Gastro-MIS, die über die Webseite https://www.amadeus360.de erreichbar ist bzw. die gesondert zwischen Gastro-MIS und dem Kunden getroffene schriftliche Vereinbarung. Sämtliche Preise verstehen sich netto, d.h. zuzüglich der ggfs. gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
    3. Beim Versendungskauf trägt grundsätzlich der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung, es sei denn Gastro-MIS übernimmt im Hinblick auf das jeweilige Hardwareprodukt gemäß der für das Hardwareprodukt geltenden Preisliste oder aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung die Transportkosten und/oder die Transportversicherung.
    4. Die Zahlung des Kaufpreises ist jeweils im Voraus fällig. Gastro-MIS erteilt ausschließlich elektronische Rechnungen, die per E-Mail versandt werden oder über das Kundenkonto einsehbar sind.
  5. Lieferzeit, Warenverfügbarkeit, Lieferverzug
    1. Von Gastro-MIS angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, die vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt. Sofern für das jeweilige Hardwareprodukt in dem Online-Shop von Gastro-MIS keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 14 Tage ab Auftragsbestätigung.
    2. Sofern Gastro-MIS angegebene Lieferzeiten nicht einhalten kann, wird Gastro-MIS den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist das Hardwareprodukt auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Gastro-MIS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird Gastro-MIS unverzüglich erstatten.
  6. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
    1. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Dort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird das Hardwareprodukt an einen anderen Bestimmungsort versandt („Versendungskauf“). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Gastro-MIS berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
    2. Gastro-MIS ist berechtigt, Teillieferungen in angemessenem Umfang zu erbringen.
    3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Hardwareprodukts geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Hardwareprodukts sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Aushändigung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Für den Vertragsgegenstand behält sich Gastro-MIS bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises (gesicherte Forderungen) das Eigentum an dem Vertragsgegenstand vor.
    2. Der unter Eigentumsvorbehalt stehende Vertragsgegenstand darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Gastro-MIS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf den der Gastro-MIS gehörenden Vertragsgegenstand erfolgt.
    3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Gastro-MIS berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und den Vertragsgegenstand auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; Gastro-MIS ist vielmehr berechtigt, lediglich den Vertragsgegenstand herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Gastro-MIS diese Rechte nur geltend machen, wenn Gastro-MIS dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
    4. Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß den nachfolgenden Bestimmungen befugt, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
    5. Die aus dem Weiterverkauf des Vertragsgegenstands entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an Gastro-MIS ab. Gastro-MIS nimmt die Abtretung an. Die in diesen AGB genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
    6. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben Gastro-MIS ermächtigt. Gastro-MIS verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ihr gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und Gastro-MIS den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Teil B Ziffer II. 7.3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann Gastro-MIS verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    7. Außerdem ist Gastro-MIS in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstands zu widerrufen.
    8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10%, wird Gastro-MIS auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.
  8. Gewährleistung
    1. Gastro-MIS leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit des erworbenen Vertragsgegenstands, beispielsweise, dass der Kunde die Software ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass
      • der Vertragsgegenstand in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die im Teil B Ziffer II. 2.5 genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder
      • der Vertragsgegenstand nicht entsprechend der Benutzerdokumentation installiert, konfiguriert, angewendet, unsachgemäß behandelt wird oder
      • der Vertragsgegenstand geändert oder modifiziert wird, ohne dass dieser hierzu eine Berechtigung kraft Gesetzes, dieses Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von Gastro-MIS vorliegt.
    2. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die der Kunde Gastro-MIS nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt Gastro-MIS jedoch keine Haftung.
    3. Die Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist der Gastro-MIS hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der Gastro-MIS für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
      • Gastro-MIS ist im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen.
      • Bei Software genügt Gastro-MIS ihrer Pflicht zur Nachbesserung, indem sie mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischen technischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
      • Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Macht der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet Gastro-MIS nach Teil A Ziffer 10.
  1. Verjährung
    1. Abweichend von § 438 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
    2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Software beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
    3. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß der Allgemeinen Bestimmungen im Teil A Ziffer 10 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
    4. Die Verjährung beginnt im vorliegenden Falle des Verkaufs mittels Download nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten nebst Lizenzschlüssel für den Downloadbereich.

Besondere Bestimmungen betreffend Buchhaltungsdienstleistung

  1. Vertragsgegenstand
    1. Gastro MIS erbringt für den Kunden je nach Bestellung Buchhaltungsdienstleistungen in den Bereichen Lohn- oder Finanzbuchhaltung nach den Grundsätzen der GoB. Details ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Leistungskatalog abrufbar unter https://app.lina.de.
    2. Die Finanzbuchhaltung versteht sich als Belegbuchhaltung für Kapitalgesellschaften. Die Prozesse sind grundsätzlich so aufgebaut, dass pro Gesellschaft ein Betrieb verarbeitet werden kann. Alle an Gastro MIS übermittelten Belege werden in dem Monat gebucht, für den die nächste UStVA übermittelt wird. Die Übermittlung der Belege erfolgt dabei über das Belegarchiv in LINA Team Cloud. Kassenbuch und Kontoauszüge sind dabei in elektronischer Form zu übertragen.
    3. Die Lohnbuchhaltung verarbeitet die in der Gastronomie üblichen Löhne von Angestellten. Die Erstellung der Lohnbuchhaltung ist nur in Verbindung mit dem Modul „LINA Team“ aus LINA Team Cloud möglich. Neben den Stamm- und Bewegungsdaten sind Krankmeldungen, Beschäftigungsverbote bei Schwangerschaften, Schwangerschaftsbestätigungen, Immatrikulationsbescheinigungen, Rentenbefreiungen, Pfändungsanordnungen und sonstige abrechnungsrelevante Unterlagen unmittelbar zur Verfügung zu stellen.
    4. Details zu den jeweiligen Leistungsbereichen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Leistungskatalog abrufbar unter https://app.lina.de.
  2. Leistungserbringung durch Dritte, Gefahrtragung, Beweislast
    1. Gastro MIS ist dazu berechtigt, Leistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
    2. Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen, sowie die Übermittlung von Daten erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Gastro MIS versendet nur Passwort geschützte Daten und empfiehlt dies auch dem Kunden.
    3. Ist zwischen den Parteien streitig, ob der Kunde bestimmte Unterlagen, Informationen oder Dateien überlassen hat, so ist dieser hierfür beweispflichtig.
  3. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde hat Gastro MIS stets unaufgefordert alle relevanten Unterlagen zum Aufsetzen der Buchhaltung zur Verfügung zu stellen. Dies sind insbesondere die Unterlagen, die sich jeweils aus der unter https://app.lina.de abrufbaren Liste ergeben. Dem Kunden ist bewusst, dass Gastro MIS nur Vorgänge verarbeiten kann, zu welchen ihm auch Unterlagen und Belege zur Verfügung stehen. Gastro MIS ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, beim Kunden nach Unterlagen oder Belegen nachzufragen. Eine Ausnahme hierzu besteht nur, wenn das Fehlen eines Beleges offensichtlich ist und sich Gastro MIS auch ohne weiteres Wissen aufdrängen muss. Ebenso wenig ist Gastro MIS dazu verpflichtet, Belege auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen; dies ist allein Aufgabe des Kunden.
    2. Dem Kunden ist bewusst, dass Gastro MIS der Tätigkeit nur nachkommen kann, wenn er Gastro MIS hierbei unterstützt, wozu er grundsätzlich verpflichtet ist. Insbesondere stellt er Gastro MIS sämtliche, zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen unentgeltlich und unaufgefordert zur Verfügung und schafft alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zu einer fristgerechten und einwandfreien Leistungserbringung durch Gastro MIS erforderlich sind. Die Frist zur Überlassung der erforderlichen Unterlagen und Informationen orientiert sich hierbei an den, für den Kunden geltenden Terminen zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA). Zur Wahrung der Frist ist Teil B Ziffer IV 7 entsprechend zu berücksichtigen.
    3. Sofern der Kunde, die ihn nach diesem Vertrag treffenden Pflichten nicht erfüllt, steht ihm kein Schadensersatzanspruch gegen Gastro MIS auf Grund eines Schadens zu, der durch diese Pflichtverletzung entstanden ist (insbesondere, aber nicht ausschließlich auf Grund einer verspäteten oder nicht vollständigen Fertigstellung der Buchhaltung). Darüber hinaus hat er Gastro MIS hierdurch entstehende Zusatzkosten und Schäden zu ersetzen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich beim Entstehen von Wartezeiten.
  4. Verpflichtung zu gegenseitiger Loyalität
    1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Dies bedeutet insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass sie gegenseitig das Abwerben von Mitarbeitern des jeweilig anderen Vertragspartners selbst oder durch Dritte während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsbeendigung unterlassen.
    2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, gegenseitig für jeden Verstoß gegen diese Bestimmung eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von zwölf Monatsvergütungen dieses Vertrages zu bezahlen. Die Höhe einer Monatsvergütung bestimmt sich hierbei nach dem Durchschnitt der letzten 12 dem Vertragsverstoß vorangehenden Monate, im Fall eines Verstoßes nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nach dem Durchschnitt der letzten 12 vom Kunden geschuldeten Monatsvergütungen.
  5. Vergütung und Leistungsverweigerungsrecht
    1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils aktuellen Leistungskatalog abrufbar unter https://app.lina.de.
  6. Fristen und Allgemeines
    1. Gastro MIS verpflichtet sich dazu, die Finanzbuchhaltung für den abgeschlossenen Buchhaltungsmonat innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach Eingang sämtlicher Unterlagen (Kassenbuch und zugehörige Belege, Inventur, Kreditoren-/ Debitorenbelege sowie Kontoauszüge und andere, buchhalterisch relevante Unterlagen wie z.B. Darlehens-/Leasingverträge) und Informationen bei ihm zu erstellen.
    2. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur fristgerecht eingereichte Unterlagen in der jeweiligen UStVA für den Buchhaltungszeitraum berücksichtigt werden können (vgl. § 4.1). Spätestens mit Abgabe der UStVA wird auch der Buchhaltungsmonat abgeschlossen und entsprechende Berichte über LINA Team Cloud bereitgestellt. Im Interesse des Kunden werden später eingereichte Unterlagen im darauffolgenden Monat berücksichtigt und weder der Buchhaltungsmonat noch die UStVA nachträglich korrigiert (in Bezug auf den Vorsteuerabzug).
    3. Gastro MIS verpflichtet sich dazu, die Lohnbuchhaltung innerhalb von 3 Bankarbeitstagen nach Eingang sämtlicher Unterlagen (Bewegungsdaten und Stammdaten über das Webportal LINA Team Cloud) zu bearbeiten und eine Datei für den Zahlungsverkehr der Lohnzahlungen sowie die Lohnabrechnungen nebst Stundenzettel über LINA Team Cloud zur Verfügung zu stellen.
    4. Das Fehlen von wesentlichen Buchhaltungsbelegen (z.B. Kassenbuch) entbindet Gastro MIS von der Berichtspflicht und kann dazu führen, dass der Termin zur UStVA nicht gehalten werden kann.
    5. Zur Berechnung der Tages-Fristen dokumentiert Gastro MIS den Eingang der Unterlagen. Diese Dokumentation gilt als verbindlich, sofern nicht der Kunde einen hiervon abweichenden Eingang beweisen kann.
    6. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die ihm überlassene Buchhaltung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Rügt der Kunde einen Mangel später als 3 Wochen nach Erhalt der Buchhaltung, so hat Gastro MIS den Mangel zwar zu berichtigen, haftet aber nicht für einen dem Kunden hieraus eventuell entstehende Schden.
    7. Rückfragen von Gastro MIS hinsichtlich der Erstellung von Jahresabschlüssen sind vom Kunden innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Erhalt zu beantworten. Wird diese Frist nicht eingehalten, haftet Gastro MIS nicht für die rechtzeitige Fertigstellung des Jahresabschlusses.
    8. Nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit jederzeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Abhängig vom Sachverhalt (bis hin zur Insolvenz) stehen auf die unrichtige Darstellung Geld- bzw. Gefängnisstrafen. Gastro MIS ist bewusst, dass nach wie vor allein er den Anforderungen an die Vorschriften der ordnungsgemäßen Buchführung nach den §§ 238 ff. HGB, sowie anderer Gesetze und Regelungen genügen muss und dass der Kunde ihm diese Verpflichtung weder abnehmen noch hierfür einstehen kann. Gastro MIS weist daraufhin, dass er keinerlei steuerliche Beratung erbringen darf und dies auch nicht anbietet.
  7. Vertragsdauer, Kündigung, Folgen der Beendigung des Vertrages
    1. Der Vertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
    2. Das Recht auf eine Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB bleibt hiervon unberührt.
    3. Wichtige Gründe für Gastro MIS sind insbesondere gegeben, wenn der Kunde
      • sich mit der Bezahlung von 2 aufeinanderfolgenden Rechnungen oder einer Summe, welche insgesamt einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro übersteigt, in Verzug befindet. Vor dem Ausspruch der Kündigung ist keine gesonderte Mahnung erforderlich, da die geschuldeten Zahlungen bereits mit der Fristsetzung in der jeweiligen Rechnung fällig gestellt werden.
      • den Softwarenutzungsvertrag für LINA Team Cloud kündigt. Gastro MIS kann den vorliegenden Vertrag in diesem Fall zum Datum der Beendigung des LINA Team Cloud Softwarenutzungsvertrages kündigen.

Hardware as a Service

  1. Geltungsbereich
    Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die zeitlich befristete Überlassung von Hardware und die Aufrechterhaltung deren Betriebs durch die Gastro-MIS. Ergänzend gelten die allgemeinen Bestimmungen in Teil A.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich befristete Überlassung von Hardware, die vom Kunden ausschließlich zum Betrieb, der von Gastro-MIS ebenfalls überlassenen Software, genutzt werden darf.
    2. Die Funktionalität und der Umfang der zur Verfügung gestellten Hardware ergeben sich aus der Beschreibung des Vertragsgegenstandes in der Vertragsbestätigung der Gastro-MIS an den Kunden (nachfolgend „Vertragsbestätigung“). Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibung zu verstehen und nicht als Garantie. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.
    3. Dem Kunden wird kein Eigentum an der zur Verfügung gestellten Hardware übertragen. Zudem steht dem Kunden kein Recht auf ein konkretes Hardwareprodukt, sondern allein auf eine Hardwarekategorie (wie z.B. ein Kassensystem) zu.
    4. Nicht Gegenstand des Vertrags sind:
      • Mängelbeseitigungen an der Hardware, die auf eine unsachgemäße Bedienung durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind;
      • Updates und/oder Upgrades von Software;
      • (GoBD konforme) Datensicherung und Datenwiderherstellung;
  3. Vergütung, Transportkosten, Zahlungsbedingungen
    1. Mit Vertragsschluss wird die Vergütung (je nach Bestellung) entweder monatlich im Voraus (spätestens bis zum fünften Werktag eines jeden Monats) oder jährlich (mit Vertragsschluss und anschließend alle 12 Monate) im Voraus berechnet und fällig. Die Vergütung umfasst die Überlassung der Hardware sowie deren Instandhaltung und/oder Instandsetzung.
    2. Die Vergütung ist ab Vertragsschluss bis zu dem Zeitpunkt zu entrichten, an dem die Gastro-MIS die Hardware vom Kunden zurückerhalten hat.
    3. Die Zahlung der Vergütung erfolgt über das jeweils angegebene Zahlungsmittel. Gastro-MIS erteilt ausschließlich elektronische Rechnungen, die per E-Mail versandt werden oder zum Download im Portal bereitgestellt werden.
    4. Auf Wunsch des Kunden vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Hardware sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung und/oder Instandsetzung der Hardware erforderlich sind.
    5. Es gelten die jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preise und Konditionen, die der Vertragsbestätigung zu entnehmen sind. Sämtliche Preise verstehen sich netto, d.h. zuzüglich der ggfs. gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
    6. Der Kunde trägt die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung, es sei denn Gastro-MIS übernimmt im Hinblick auf das jeweilige Hardwareprodukt gemäß der geltenden Preisliste oder aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung die Transportkosten und/oder die Transportversicherung.
    7. Gastro-MIS ist dazu berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu ändern. Der Änderungszeitpunkt und die Höhe der Anpassung sind dem Kunden mindestens 3 Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitzuteilen. Die Änderung darf jedoch frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss oder nach der letzten Vergütungserhöhung erfolgen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag vorzeitig unter Einhaltung der vereinbarten Form auf den Zeitpunkt der Vergütungsänderung zu kündigen, wenn die Preisänderung zu einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 10 % führt.
  4. Lieferung
    1. Die Lieferung der Hardware erfolgt ab Lager. Dort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Mängelbeseitigung. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Hardware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Gastro-MIS berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
    2. Gastro-MIS ist berechtigt, Teillieferungen in angemessenem Umfang zu erbringen.
  5. Lieferzeit, Warenverfügbarkeit, Lieferverzug
    1. Von Gastro-MIS angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Sofern für das jeweilige Hardwareprodukt im Online-Shop der Gastro-MIS keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie in der Regel 14 Tage ab Auftragsbestätigung.
    2. Sofern Gastro-MIS angegebene Lieferzeiten nicht einhalten kann, wird Gastro-MIS den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferzeit mitteilen. Ist das Hardwareprodukt auch innerhalb der neuen Lieferzeit nicht verfügbar, ist Gastro-MIS berechtigt, ganz oder teilweise den Vertrag zu kündigen; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird Gastro-MIS unverzüglich erstatten.
  6. Leistungserbringung durch Dritte
    Gastro-MIS ist dazu berechtigt, Leistungen durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Hierzu gehört insbesondere auch der Bezug der vertragsgegenständlichen Hardware.
  7. Eigentum an der Hardware, Nutzung durch den Kunden
    1. Das Eigentum an der Hardware wird nicht auf den Kunden übertragen.
    2. Die Überlassung der Hardware erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden. Die Hardware darf nur benutzt werden, um Software der Gastro-MIS über die Hardware zu verwenden.
    3. Der Kunde ist ohne Erlaubnis der Gastro-MIS nicht berechtigt, den Gebrauch der Hardware einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Kunden ist im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauchs zulässig.
  8. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde hat die Hardware pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Der Kunde wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des jeweiligen Herstellers der Hardware, insbesondere die in dem überlassenen Bedienungshandbuch und der Dokumentation enthaltenen Hinweise, im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Hardware, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
    2. Der Kunde gestattet der Gastro-MIS und/oder Beauftragten der Gastro-MIS innerhalb der üblichen Geschäftszeiten den freien Zugang zu der Hardware für Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten sowie Supportleistungen. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Kunden zu beachten.
    3. Der Kunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Nutzung der Hardware, auch durch Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, alle ihm obliegenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung hat der Kunde Gastro-MIS von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
  9. Änderungen an der Hardware, Veränderung des Aufstellungsortes
    1. Gastro-MIS ist berechtigt, Änderungen an der Hardware vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Ein Austausch der Hardware bzw. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Hardware nicht beeinträchtigt wird. Gastro-MIS hat den Kunden über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen.
    2. Änderungen der und Anbauten an die Hardware durch den Kunden bedürfen der vorhergehenden Zustimmung der Gastro-MIS. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Hardware mit anderen Geräten, EDV-Anlagen oder Netzwerken. Bei Rückgabe der Hardware stellt der Kunde auf Verlangen von Gastro-MIS den ursprünglichen Zustand wieder her.
    3. Die Aufstellung der Hardware an einem anderen als dem zwischen den Parteien festgelegten Aufstellungsort bedarf der vorhergehenden Zustimmung der Gastro-MIS. Die Gastro-MIS wird ihre Zustimmung nur versagen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine Umsetzung für sie unzumutbar machen. Die Gastro-MIS kann verlangen, dass der Transport und die Neuinstallation von qualifizierten Fachleuten vorgenommen werden. Die mit einer Standortveränderung verbundenen Aufwendungen und Folgekosten sowie die hierdurch gegebenenfalls entstandenen Mehrkosten für Wartung und Pflege trägt der Kunde.
  10. Erhaltungspflicht der Gastro-MIS, Rechte des Kunden bei Mängeln
    1. Gastro-MIS ist verpflichtet, die Hardware für die Dauer der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Der Gastro-MIS und/oder von der Gastro-MIS beauftragten Dritten ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Hardware zu gewähren.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, Gastro-MIS auftretende Mängel, Störungen oder Schäden an der Hardware oder Einschränkungen in deren Benutzbarkeit unverzüglich in Textform anzuzeigen.
    3. Die Behebung von Mängeln erfolgt durch eine kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Hardware. Hierzu ist der Gastro-MIS ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Es steht im Ermessen der Gastro-MIS die Hardware oder einzelne Komponenten der Hardware zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Einer Zustimmung des Kunde bedarf es hierfür nicht. Die Gastro-MIS wird den Kunden frühzeitig über den geplanten Austausch informieren und ihm so (soweit möglich) ausreichend Zeit für eine Datensicherung/-migration geben.
    4. Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der gastro-MIS ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von der Gastro-MIS verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
    5. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung der Gastro-MIS Änderungen an der Hardware vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für die Gastro-MIS unzumutbaren Auswirkungen auf die Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
    6. Die verschuldensunabhängige Haftung der Gastro-MIS nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
  11. Haftungsbeschränkungen
    1. Die Gastro-MIS haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
      • aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten der Gastro-MIS oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
      • ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie übernommen wurde;
      • die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Gastro-MIS oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    2. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet Gastro-MIS nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) handelt. In diesem Fall ist die Haftung von Gastro-MIS auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Höchstens jedoch auf die jährliche Vergütung.
    3. Die Gastro-MIS haftet im Rahmen der vorstehenden Bestimmung bei Datenverlust nur für den Schadensbetrag, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
    4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung der Gastro-MIS im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
    5. Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Gastro-MIS.
    6. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den unter Ziffer 11.1 aufgeführten Fällen und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  12. HardwaresupportFür einen Hardwaresupport gelten die unter Ziffer B. I. 5 aufgestellten Regelungen zum Produktsupport entsprechend.
  13. Vertragsdauer, Kündigung, Folgen der Beendigung des Vertrags
    1. Verträge über die Überlassung von Hardware haben eine Mindestlaufzeit, die, abhängig von der zur Verfügung gestellten Hardware, zwölf bzw. sechsunddreißig Monaten ab Vertragsschluss beträgt. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. nach Ablauf der Mindestlaufzeit (und abhängig vom gewählten Überlassungsmodell) zum Ende eines Monats oder zum Ende eines Jahres gekündigt wird. Welche Mindestlaufzeit gilt und welche Kündigungsfrist anwendbar ist, ist der Vertragsbestätigung zu entnehmen..
    2. Das Recht der Parteien zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grunde bleibt durch vorstehende Bestimmung unberührt. Ein wichtiger Grund für die fristlose, außerordentliche Kündigung durch die Gastro-MIS ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde
      1. sich mindestens mit einem Betrag im Zahlungsverzug befindet, der mindestens einer vollen Monatsvergütung entspricht, oder
      2. gegen eine bzw. mehrere Pflichten aus diesen AGB verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung fortsetzt.
    3. Kündigungen nach diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
    4. Endet der Vertrag, wird der Kunde die Hardware in keiner Weise weiter für eigene Zwecke nutzen. Gastro-MIS ist berechtigt, die Hardware unmittelbar herauszuverlangen. Der Kunde ist verpflichtet, Daten, die sich auf der Hardware befinden, für eigene Zwecke zu sichern und anschließend vollständig zu löschen.
    5. Nach Beendigung des Vertrags ist die Hardware unaufgefordert an Gastro-MIS bzw. eine von Gastro-MIS genannten Subunternehmer zurückzugeben. Der Kunde hat in Textform zu bestätigen, dass er seiner Verpflichtung zur Rückgabe vollständig nachgekommen ist. Der Kunde trägt die Kosten der Übersendung. Die Zahlungspflicht des Kunden endet erst, wenn die Rücksendung erfolgt ist.
    6. Weitere zwischen dem Kunden und Gastro-MIS bestehende Verträge bleiben von einer Kündigung des Vertrags über den Vertragsgegenstand unberührt.